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   OVG Niedersachsen, 28.10.2009 - 1 OA 222/09   

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https://dejure.org/2009,6040
OVG Niedersachsen, 28.10.2009 - 1 OA 222/09 (https://dejure.org/2009,6040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.10.2009 - 1 OA 222/09 (https://dejure.org/2009,6040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 1 OA 222/09 (https://dejure.org/2009,6040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1
    Streitwert bei vorläufigem Rechtsschutz wegen der Anordnung der sofortigen Beseitigung einer kleinen kommerziellen Werbetafel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert für eine kleine Werbetafel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert bei vorläufigem Rechtsschutz wegen der Anordnung der sofortigen Beseitigung einer kleinen kommerziellen Werbetafel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 152
  • BauR 2010, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 1 OA 241/07

    Streitwert bei einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung; Ansatz des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2009 - 1 OA 222/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 15.8.2007 - 1 OA 241/07 -, NVwZ-RR 2008, 143) findet schließlich die in Nr. 18 lit. b seiner Streitwertannahmen vorgesehene Halbierung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht statt, wenn mit dem Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung die Hauptsache vorweggenommen wird.
  • BVerwG, 05.11.1980 - 4 B 215.80

    Erneute Genehmigungsbedürftigkeit einer freistehenden Werbetafel bei Änderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2009 - 1 OA 222/09
    Dies könnte allenfalls erwogen werden, wenn nach dem konkreten Inhalt der Werbung - auf die es baurechtlich ankommen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.11.1980 - 4 B 215.80 -, BRS 36 Nr. 146) - keine nennenswerten wirtschaftlichen Auswirkungen eines Einsatzes dieser Werbeanlage zu erwarten sind, etwa bei einer Werbung für nicht-kommerzielle Angebote.
  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768

    Festsetzung des Streitwerts in Übereinstimmung mit der Anregung eines Beteiligten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2009 - 1 OA 222/09
    Aus den vom VGH München mit Beschluss vom 27. März 2008 (- 11 C 07.2768 -, juris) erörterten Gründen kann eine Beschwer nicht bereits dann verneint werden, wenn mit der Streitwertbeschwerde ohne Änderung tatsächlicher Umstände ein anderer Standpunkt eingenommen wird als bei der nach § 61 GKG geforderten Streitwertangabe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2016 - 2 M 156/15

    Haftung des Fiskalerben für bauaufsichtliche Verfügung; Einstandspflicht eines

    Dieser Wert ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zu halbieren (vgl. Nr. 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31.05./01.06.2012 und am 18.07.2013 beschlossenen Änderungen), weil der Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung einer Vorwegnahme der Hauptsache gleichkommt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2009 - 1 OA 222/09 -, BauR 2010, 206, RdNr. 7 in juris).
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